Erstmals im Jahr 2009 eingeführt, besteht heute für alle Unternehmen die Pflicht zur Anmeldung einer Pec Adresse. Dies gilt also für:

  • Freiberufler (seit 2009),
  • Gesellschaften (seit 2011),
  • Einzelfirmen (seit 2013) und
  • öffentlichen Körperschaften

Zudem sieht eine neue gesetzliche Regelung im Rahmen des italienischen Haushaltsgesetzes 2025 vor, dass alle Verwalter künftig eine persönliche zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) besitzen und im Handelsregister eintragen lassen müssen.

Ab dem 30. Juni 2025 gilt diese Pflicht unabhängig von Gesellschaftsform oder Gründungsdatum für sämtliche Verwalter.