Erstmals im Jahr 2009 eingeführt, besteht heute für alle Unternehmen die Pflicht zur Anmeldung einer Pec Adresse. Dies gilt also für:

  • Freiberufler (seit 2009),
  • Gesellschaften (seit 2011),
  • Einzelfirmen (seit 2013) und
  • öffentlichen Körperschaften