Digitale Kommunikation wird Pflicht
Geschrieben von Andreas am Montag, 01. August 2016Der kommende 11. August ist ein Stichtag in Sachen Digitalisierung. Ab dann darf die Kommunikation zwischen den Südtiroler Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung nur mehr digital erfolgen. Voraussetzung hierfür ist u. A. eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Pec).
Was ändert sich?
Die Kommunikation erfolgt über den sogenannten Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP), einer Online-Plattform, die zur einzigen Anlaufstelle für alle betrieblichen Verwaltungsangelegenheiten wird.
Wer also in Zukunft Ansuchen für sein Unternehmen stellen möchte, kann dies nicht mehr in Papierform tun, sondern muss auf das Einheitsregister zurückgreifen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können dort Anträge für folgende Tätigkeiten eingereicht werden:
- Handel
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Friseure, Schönheitspfleger, Kosmetiker, Naildesigner
- Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten (Direktvermarktung)
- Private Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen
- Gastgewerbliche Schank- und Speisebetriebe
Die Pflicht zur digitalen Kommunikation besteht aber für alle Unternehmen. Ist das entsprechende Verfahren im Einheitsregister noch nicht verfügbar, muss die Pec Adresse für die Einreichung verwendet werden.
Die Digitalisierung soll für mehr Transparenz sowie für eine schnellere und kostengünstigere Kommunikation sorgen. Bei Fragen können sich Südtirols Unternehmen in der Regel an die verschiedenen Interessenverbände (hds, Südtiroler Bauernbund, lvh, VPS u. a.) oder auch an den Wirtschaftsberater wenden.
Der Link zum Einheitsregister ist im Südtiroler Bürgernetz abrufbar.